Ärger nach Gebrauchtwagenkauf

Wenn ihr Probleme mit eurem G Cabrio habt, dann hier rein
Gast

Beitrag von Gast »

Hi,

spannende Sache........

Also vor Jahren in den 90ern habe ich damals einen Kadett beim FOH gekauft, tolles Auto nebenbei, der Wagen wurde mir dem überaus gutgläubigen Kunden als Unfallfrei verkauft, nach nur wenigen Tagen wurde dann aus dem überaus gutgläubigen Kunden ein überaus zorniger Kunde der feststellte das die Beifahrertür mal ROt war, weil sie innen nicht Lackiert war. Also bin ich zum FOH gefahren und habe im das gezeigt. Er hat sich daraufhion bei mir entschuldigt und mir den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer gezeigt und da stand Unfallfrei, er wusste es also nicht, obwohl er es ja sehen hätte können, wenn sich mal jemand um das Auto gekümmert hätte.

Was ich eigentlich sagen wollte..... er hat das Auto zurückgenommen und mir meine Kohle komplett wieder gegeben, obwohl ich in der Zeit (2-3Monate) 10000 km drauf gefahren bin!

Bitte net fragen wie ich das geschafft habe, es ist mir heute noch unerklärlich 8o

Auf Jeden Fall hatte ich meine Kohle wieder und konnte mir ein Unfallfreies Auto kaufen....

Der Händler muss das Auto zurück nehmen wenn du einen Unfall nachweisen kannst und genau das dürfte das Problem sein!
Osiris

Beitrag von Osiris »

Original von neo_mx
Der Händler muss das Auto zurück nehmen wenn du einen Unfall nachweisen kannst und genau das dürfte das Problem sein!
Das Auto hat falsche Spaltmase und einen anderen Farbton an der Tür. Hier wurde also auf jeden Fall einmal massiv gearbeitet, sprich der Wagen entspricht nicht mehr dem Serienauslieferungszustand.
Prinzipiell ist ein Käufer auch nach den neuen Gewährleistungsgesetzen immer derjenige, der einen Mangel beweisen muss. Hier ist der Mangel aber mehr als offensichtlich, und es sollte bei der Rückabwicklung keine Probleme geben. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist aber immer die letzte Möglichkeit, denn zuerst muss dem VK erst einmal ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden, um den Wagen in den entsprechenden Zustand zu versetzen.
Gast

Beitrag von Gast »

Im Fall eines Verkaufs ohne Mängelangabe bei existierendem Mangel hat der Verkäufer kein Nachbesserungsrecht! Der Vertrag sollte ohne weiteres Rückgängig gemacht werden.
Gast

Beitrag von Gast »

Original von Osiris
Original von neo_mx
Der Händler muss das Auto zurück nehmen wenn du einen Unfall nachweisen kannst und genau das dürfte das Problem sein!
Das Auto hat falsche Spaltmase und einen anderen Farbton an der Tür. Hier wurde also auf jeden Fall einmal massiv gearbeitet, sprich der Wagen entspricht nicht mehr dem Serienauslieferungszustand.
Prinzipiell ist ein Käufer auch nach den neuen Gewährleistungsgesetzen immer derjenige, der einen Mangel beweisen muss. Hier ist der Mangel aber mehr als offensichtlich, und es sollte bei der Rückabwicklung keine Probleme geben. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist aber immer die letzte Möglichkeit, denn zuerst muss dem VK erst einmal ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden, um den Wagen in den entsprechenden Zustand zu versetzen.
Das stimmt so nicht! Erst nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen das der Mangel schon vorlag! In den ersten 6 Monaten ist es der Verkäufer wer beweisen muss das der Mangel NICHT bei Kauf vorlag.
Und dann hat er auch das Recht die Sache nachzubessern, erst wenn er das nicht schafft ode keine Lust hat kann man den Kauf rückabwickeln. SO is das bei unserem Auto, bei einem verschwiegenen Unfall kann man gleich vom Kaufvertrag zurück treten.

Nur mal so, zählt das schon als Unfall? Ich dachte immer wenn man etwas austauscht und fachgerecht instantsetzt, ausser natürlich der Rahmen hat was abbekommen, zählt das nicht als Unfall!?

OK hier wurde es ja zwar anscheinend nicht fachgerecht instantgesetzt.
Osiris

Beitrag von Osiris »

Original von TokioAbsteige
Im Fall eines Verkaufs ohne Mängelangabe bei existierendem Mangel hat der Verkäufer kein Nachbesserungsrecht!
Nichts für ungut, aber das steht wo? Ich verweise einfach auf §§§434, 437, 439 BGB!
Osiris

Beitrag von Osiris »

Original von Tonia
Das stimmt so nicht! Erst nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen das der Mangel schon vorlag! In den ersten 6 Monaten ist es der Verkäufer wer beweisen muss das der Mangel NICHT bei Kauf vorlag.
Stimmt so leider nicht, Tonia. Wir hatten in meinem Juraforum darüber erst eine Diskussion. Der Umstand, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, muss immer vom Käufer bewiesen werden. Wenn ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate vorliegt, dann geht die Rechtssprechung davon aus, daß der Mangel bereits vor Gefahrenübergang vorgelegen hat.
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß der Beweis eines Mangels immer durch den Käufer zu erfolgen hat.
Gast

Beitrag von Gast »

das ist ja interessant! Würde es als Beweis gelten, wenn ich ein Gutachten erstellen lasse, dass zum Schluss kommt, dass die Tür bereits gewechselt wurde?
Osiris

Beitrag von Osiris »

Original von tbeitz
das ist ja interessant! Würde es als Beweis gelten, wenn ich ein Gutachten erstellen lasse, dass zum Schluss kommt, dass die Tür bereits gewechselt wurde?
Sicher doch. Im Grunde wäre das der richtige Weg. Da dies dann aber zusätzliche Kosten wären, welche ebenfalls der VK zu tragen hätte, nimmt man diesen Weg idR nur, wenn sich der VK uneinsichtig zeigt. Schliesslich will niemand mehr Geld wie notwendig ausgeben. ;)

Es gilt prinzipiell erst einmal herauszufinden ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Als kleines Beispiel "knarzen" unsere Cabs ja gerne mal ab und an im Gebälk, zumindest meines. :rolleyes: Einmal den Deckel auf und wieder zu, und das Ganze ist wieder erledigt. Ein unerfahrener Neukäufer würde hier möglicherweise sofort zum Händler rennen, der die Problematik ja auch kennt, und sie eben schnell lösen kann. Wenn der Händler sich aber einfach mal dumm stellt, und der Käufer deswegen zu einem Gutachter rennt, dann bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen, da es sich hierbei nicht um einen Mangel handelt. Und hier liegt dann eben in der Rechtsprechung der Knackpunkt: Wenn ein Mangel vorhanden ist, dann muss der VK in den ersten sechs Monaten den Gegenbeweis antreten, daß Dieser bei Gefahrenübergang nicht vorhanden war. Ob es aber überhaupt einen Mangel gibt muss immer vom Käufer bewiesen werden!
Gast

Beitrag von Gast »

Danke schonmal für eure Antworten. Wie versprochen halte ich euch auf dem Laufenden. Hier also der aktuelle Stand:

Ich habe den Händler per Emailkontakt über die Mängel unterrichtet und auch anhand von Fotos nachgewiesen, dass die Spaltmaße an den Türrändern nicht stimmen. Dieser betont, dass er das Auto als "unfallfrei" gekauft hat und die Vorbesitzer jegliche Unfallschäden abstreiten. Wie auch immer: Er hat eingesehen, dass es einen Schaden gibt für den er als Händler in der Pflicht steht und mich aufgefordert einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt in meiner Nähe einzuholen. (Der Händler selbst ist immerhin 350km weit weg).

In einer Karosseriewerkstatt wurde dann folgender Kostenvoranschlag erstellt:

Ausbau der Tür und des vorderen Kotflügels und Richten des Scharniers: 450.- Euro

Lackieren der kompletten linken Seite, um die Farbunterschiede zwischen Kotflügel, Tür und Seitenteil zu beseitigen: 745.- Euro

Zusätzlich dazu habe ich noch einen zweiten Kostenvoranschlag zur Beseitigung einiger technischer Mängel eingeholt. Das Steuergerät der Diebstahlwarnanlage ist defekt, die Funkfernbedienung des Zweitschlüssels funktioniert nicht und das Verdeck bleibt bei niedrigen Temperaturen stehen, wenn man es automatisch öffnen lässt.

Die Reparaturkosten dafür würden sich auf 700.- Euro belaufen.

Damit konfrontiert schrieb mir heute der Händler per Mail,
dass ihm nicht klar sei, warum die Teile neu lackiert werden sollen, der Preis nicht akzeptabel wäre und er definitiv nicht bereit wäre 2000.- Euro für diese Arbeiten zu zahlen.
Sein Vorschlag wäre: Er zahlt für die Nachbesserung der Mängel 900.- Euro oder er bessert in seiner eigenen Werkstatt nach.
Mein Fahrzeug sei immerhin schon 6 Jahre alt, kein Neuwagen und daher müsse ich mit altersbedingten Farbunterschieden rechnen.
In der von mir unterzeichneten Gebrauchtwagenbewertung stehe geschrieben, dass das Fahrzeug Dellen, Beschädigungen, Lackabweichungen und Lackeinschlüsse aufweise.
Der Zustand sei also bekannt gewesen und für das Alter normal...


Frage nun an die Experten hier: Hat der Händler recht und ich habe keinen Anspruch auf eine ordentliche Lackierung? Immerhin ist der Farbunterschied schon recht deutlich zu erkennen!

Würdet ihr die 900.- Euro nehmen und den Rest selber drauflegen oder den Händler selbst nachbessern lassen (dann vermutlich ohne Lackierung).

Ich versuche nochmal ein Bild des Fahrzeugs einzustellen, wo man den Farbunterschied erkennt.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten,

Gruß,
Thomas.
Gast

Beitrag von Gast »

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