Nebel- oder Zusatzscheinwerfer?!

Alle restlichen Bastel-Bereiche, was oben nicht reinpasst
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo

@Gast3

Nein Nein !

Nehmen wir mal ein klassischen Pick UP als Beispiel (z.B. Dodge Ram SRT-10 oder so :D ) mit Überrollbügel.
Auf diesen sind Zusatzscheinwerfer installiert.

Warum müssen die dann laut TÜV abgedeckt werden wenn mehr als 6 Stück in Fahrtrichtung leuchten ?? ??

Gruß
Cabrio
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Cabrioman,

nein nein verstehe ich jetzt nicht.

Dein Pickup Beispiel hat wahrscheinlich, wenn die Anzahl nicht überschritten ist mit der maximal zulässigen Anbauhöhe und evt. mit dem Abstand von außen zu tun. Aber nur, wenn es Abblendlicht oder Nebellicht wäre, denn da darf Abblendlicht nicht höher als 1200mm sein und Nebel nicht höher als die Abblendleuchten. Die Fernscheinwerfer dürfen so hoch sein wie sie wollen, nicht aber über 4m.

Ich hatte aber mal Fälle, wo die Dinger gelabbert haben wie Teufel, da dürfen die dann auch nicht leuchten, durch die Abdeckung ist das dann rechtlich reiner Zierrat.
Gruß, Rudolf
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo

@Gast3

Habe das etwas gefunden:

Laut STVO / StVzO sind die Anzahl der in Fahrtrichtung zeigenden Scheinwerfer unbegrenzt, jedoch dürfen nicht mehr als sechs ( 6 ) Stück sichtbar sein.
D.h. weitere müssen abgedeckt sein.


Gruß
Cabrio
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Cabrioman,
genauso hatten wir ja auch gezählt (wenn man Standlicht abzieht und Abblend und Fernlicht normalerweise in einem Lampenkörper untergebracht sind).

Aber 6 stimmt nicht mehr, da nun auch Tagesfahrlicht zusätzlich erlaubt ist. Und ein Suchscheinwerfer ist auch immer noch erlaubt, habe sowas aber seit den 60er Jahren nirgends mehr gesehen, von der Feuerwehr mal abgesehen.
Gruß, Rudolf
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo

@Gast3

Ok dann weis ich warum der Tüvler so ein Aufstand gemacht hat !!

Sag mal ist die Größe des Suchscheinwerfers vorgeschrieben ?? So ein 150 cm Scheinwerfer wäre doch was wo die Nachbarn ihre helle freude dran hätten ! ( Flak-Scheinwerfer ) :D :D :D


Gruß
Cabrio
Gast

Beitrag von Gast »

Ich denke, man muß erst einmal Leuchten und Scheinwerfer genau definieren!!!!
Begrenzungsleuchten sind auf keinen Fall als Scheinwerfer zu betrachten, Rundumlicht ebensowenig!:lachtot:
Fernscheinwerfer, die über 2 m höhe angebracht sind, gelten auch nicht als Scheinwerfer! Ich glaube eher als Ladung.(warum auch immer)
Zusatzscheinwerfer müssen immer vibrationsfrei montiert sein. Viele, gerade auch Geländewagen, deken ihre Scheinwerfer ab, um sie zu schützen. Gute kosten nämlich richtig Geld.
Soweit so gut
Ciao
Gast

Beitrag von Gast »

Sehr geehrter Herr Horst,
dann definier doch mal, was es bedeutet, wenn etwas einen Schein wirft und was Begrenzungsleuchten werfen. Der Duden sagt was?

Kennleuchten für blaues Blinklicht- Rundumlicht haben übrigens häufug eine höhere Leuchtdichte als Tagesfahrlichtscheinwerfer und eine größere Streuung als Nebelscheinwerfer. Und weit wichtiger, es gibt welche, die hauptsächlich nach vorn und zwar sehr hell strahlen.

Hier mal der Ausschnitt aus dem §52 für das sogenannte Blaulicht: Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

Und nun schau mal bei Hella nach was es da alles an Spezialitäten gibt, nur ein kleiner Tipp, ich würde da manches als extreme Scheinwerfer bezeichnen.

Bei den Begrenzungsleuchten hast Du natürlich recht, wirklich sehr lächerlich, die in die Betrachtung der Scheinwerfer mit einzubeziehen.
Gruß, Rudolf
Gast

Beitrag von Gast »

Un noch was zu der Sache mit der Beladung: Stimmt nicht.
Gast

Beitrag von Gast »

Ja ne, is klar :D
Gast

Beitrag von Gast »

Und noch was zur Beladung:
habe nie behauptet, das es stimmt!
Aber der Glaube versetzt ja bekannter maßen Berge. :D
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