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Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 16:20
von Opel Joker
Genauso ist es. Die geänderten Spurstangen für die 17" und 18" Felgen verringern den Lenkeinschlag.
Merkt man sehr gut wenn man beide Varianten im eigenen Fuhrpark hat; wo ich mit dem "normalen" Astra G meiner Frau locker rum komme fange ich mit meinem OPC an zu rangieren... Sprich der Wendekreis wird größer, spürbar größer! 8\

Allerdings habe ich es noch NIE erlebt, dass mit den Serien 17" Alufelgen vom OPC1 (die BBS) oder denen vom 2.2er Cabrio innen irgendwelche Probleme mit Platz geherrscht haben. Beide hatte ich mit Serienfahrwerk auf dem OPC1 und auf dem normalen 1.8er. Bei beiden war noch Luft, beim 1.8er etwas weniger, aber nichts wo ich jetzt sagen würde: der schlägt auf jeden Fall an... Beim OPC1 passt auch alles mit dem aktuell verbauten 55/35 Fahrwerk.
Ich vermute man hat bei Testfahrten unter extremen Bedingungen und dem maximalen Sturzwert mit maximaler Beladung ein Problem bekommen (wohlmöglich noch mit irgendeinem breit bauenden Reifen)...

Fakt ist aber leider: erlaubt ist es nun mal nicht... :,(

Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 16:27
von peterpan76
Hey Leute,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Hilft mir weiter, da muss ich wohl mal zur Probe die 18" aufstecken und zum TÜV fahren.
Wird dann wohl eine Einzelabnahme mit/oder ohne Änderung der Spurstangen. Na mal sehen....

Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 17:19
von JR__
Opel Joker hat geschrieben: Mo 23. Mär 2020, 16:20 Fakt ist aber leider: erlaubt ist es nun mal nicht... :,(
Wenn ich Osirus richtig verstanden habe, weiß das kein Prüfer - außer man achtet auf die Fahrgestellnummer. Außerdem können 17 Zöller aus dem Zubehör meines Wissens ohne Lenkwegsbegrenzung gefahren werden. Oder habe ich hier "falsches Halbwissen"?

Gruß Jürgen

Re: Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 18:33
von Opel Joker
JR__ hat geschrieben: Mo 23. Mär 2020, 17:19
Opel Joker hat geschrieben: Mo 23. Mär 2020, 16:20 Fakt ist aber leider: erlaubt ist es nun mal nicht... :,(
Wenn ich Osirus richtig verstanden habe, weiß das kein Prüfer - außer man achtet auf die Fahrgestellnummer. Außerdem können 17 Zöller aus dem Zubehör meines Wissens ohne Lenkwegsbegrenzung gefahren werden. Oder habe ich hier "falsches Halbwissen"?

Gruß Jürgen
Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe (wenn es denn tatsächlich mal einer wissen sollte...).

Zubehörfelgen haben in aller Regel eine geringere ET, dadurch stehen sie nicht so weit im Radkasten und somit weiter weg von den "anstoßgefährdeten" Bereichen. Der Grund für den Lenkeinschlag ist ja das Innenradhaus, da ist bei Zubehörfelgen immer mehr Platz... Deshalb steht bei den Zubehörfelgen dann immer der Zustatz mit dem "Radabdeckung muss gewährt sein" bzw. dem anpassen der Kotflügelkante.