Kontrollbericht von Polizei erhalten, weiteres vorgehen?
Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 01:07
Tag zusammen,
und zwar geht es um folgendes. In den letzten Jahren wurde ich schon sehr oft mit meinem Astra G 2.2L angehalten, meist wurde nach den Felgen geschaut, mal nach den dunklen Rückleuchten das war's aber auch, bis vor kurzem.
Ich fuhr Abends nach Hause und kam in so eine groß Kontrolle, sah nur etliche Polizisten und Blinkleuchten sowie Absperrungen und stehende Fahrzeuge dessen Fahrer am Pusten waren oder in den Becher pinkelten.
Bei mir schauten sie wieder mal auf die Felgen (18“ Opel Speedline Felgen Schwarz gepulvert) daraufhin wurde ich aufgefordert die COC-Bescheingigung vorzulegen, diese habe ich nicht.
*Ich wurde schon einmal bei einer Kontrolle darauf angesprochen, bis dahin wusste ich gar nicht was diese Bescheinigung ist.
Mir wurde allerdings gesagt das der Herr das Fahrzeug und die Felgen kenne und dies kein Problem sei, außerdem riet er mir davon ab mir die COC-Bescheinigung anzuschaffen da diese sehr Teuer sei.
Der Polizist diesmal war anderer Meinung und ließ mich erstmal 50 Euro zahlen weil im Fahrzeugschein 17'' angegeben sind (verstehe das sowieso nicht ganz, ist unter diesem Punkt im Fahrzeugschein wirklich die maximale Zollgröße ersichtlich die man fahren darf? Schließlich ist dies mein dritter Astra G und alle hatten beim Kauf die 18'' Felgen drauf, im Netz findet man auch viele Astra G's mit den Felgen)
Da der Astra durch H&R Federn etwas tiefer gelegt ist, was ihm auffiel, gab ich ihm einfach meine Mappe in die Hand, in der auch die ABE für die Federn zu finden ist. Leider vergaß ich das dort ein Teilegutachten für meinen eingebauten Fächerkrümmer beiliegt (wollte die ABE mal ausstellen lassen bzw. Den Fächerkrümmer eintragen lassen, vergaß es aber ) nun merkte der Polizist natürlich, dass ich einiges mehr am Fahrzeug verändert habe als dieser dachte, und wollte unter die Haube schauen.
Dort habe ich die Luftfilter Box BMC Carbon Dynamic Airbox verbaut die mir hier im Forum empfohlen wurde mit selbst dafür konzipierten Edelstahlrohren, Silikonwinkeln usw.
Jedenfalls schrieb er mir solch einen Kontrollbericht und schrieb darauf das die Zulässigkeit der Sonderräder und des Fahrwerks, sowie des Abgasstranges nicht nachgewiesen werden konnte, zumal er den Abgasstrang nicht einmal angeschaut hatte also auch nicht den Fächerkrümmer, zudem hatte er sich die BMC Box sehr misstrauisch angeschaut aber diese taucht seltsamerweise nicht auf dem Kontrollbericht auf.
Wie man im Anhang erkennt, soll ich schon bald bei einer Institution meiner Wahl vorfahren, die die angekreuzten Vorgaben erfüllt.
Das Problem ist der Abgasstrang.
Ich habe den Fächerkrümmer von FMS verbaut, darauf folgt ein 200 Zellen Kat von Motorsport Knorr (Keine Zulassung / erfüllt die Abgaswerte bei HU) dann folgt eine Komplettanlage von FSW (Remus)
Mittelschalldämpfer für den 2.2er wohl nicht zugelassen (wobei Ihn schon einige Personen laut Netz eingetragen bekommen haben)
Den Austauschkat verbaute ich da der gesamte Abgasstrang aus Edelstahl sein sollte und nicht den Originalen Kat aus Stahl mit der Durchmesserverjüngung enthalten sollte.
Seit tagen suche ich bereits einen Weg, ohne Probleme durch die Prüfung zu kommen da beruflich aufs Fahrzeug angewiesen, nun suchte ich auch nach einem Originalen Abgasstrang leider ohne Erfolg da Kat immer vergriffen..
Was kann ich nun tun? Die Deadline naht, dass Geld sitzt auch nicht mal eben locker da der Originale Kat alleine schon ja sehr teuer ist.
Was würde geschehen, wenn ich das Fahrzeug mit der jetzigen Auspuffanlage vorführe?
Eine Lösung muss es ja geben, bin ja bestimmt nicht der erste der in solch einer Misere steckt
Besten Gruß Dennis
und zwar geht es um folgendes. In den letzten Jahren wurde ich schon sehr oft mit meinem Astra G 2.2L angehalten, meist wurde nach den Felgen geschaut, mal nach den dunklen Rückleuchten das war's aber auch, bis vor kurzem.
Ich fuhr Abends nach Hause und kam in so eine groß Kontrolle, sah nur etliche Polizisten und Blinkleuchten sowie Absperrungen und stehende Fahrzeuge dessen Fahrer am Pusten waren oder in den Becher pinkelten.
Bei mir schauten sie wieder mal auf die Felgen (18“ Opel Speedline Felgen Schwarz gepulvert) daraufhin wurde ich aufgefordert die COC-Bescheingigung vorzulegen, diese habe ich nicht.
*Ich wurde schon einmal bei einer Kontrolle darauf angesprochen, bis dahin wusste ich gar nicht was diese Bescheinigung ist.
Mir wurde allerdings gesagt das der Herr das Fahrzeug und die Felgen kenne und dies kein Problem sei, außerdem riet er mir davon ab mir die COC-Bescheinigung anzuschaffen da diese sehr Teuer sei.
Der Polizist diesmal war anderer Meinung und ließ mich erstmal 50 Euro zahlen weil im Fahrzeugschein 17'' angegeben sind (verstehe das sowieso nicht ganz, ist unter diesem Punkt im Fahrzeugschein wirklich die maximale Zollgröße ersichtlich die man fahren darf? Schließlich ist dies mein dritter Astra G und alle hatten beim Kauf die 18'' Felgen drauf, im Netz findet man auch viele Astra G's mit den Felgen)
Da der Astra durch H&R Federn etwas tiefer gelegt ist, was ihm auffiel, gab ich ihm einfach meine Mappe in die Hand, in der auch die ABE für die Federn zu finden ist. Leider vergaß ich das dort ein Teilegutachten für meinen eingebauten Fächerkrümmer beiliegt (wollte die ABE mal ausstellen lassen bzw. Den Fächerkrümmer eintragen lassen, vergaß es aber ) nun merkte der Polizist natürlich, dass ich einiges mehr am Fahrzeug verändert habe als dieser dachte, und wollte unter die Haube schauen.
Dort habe ich die Luftfilter Box BMC Carbon Dynamic Airbox verbaut die mir hier im Forum empfohlen wurde mit selbst dafür konzipierten Edelstahlrohren, Silikonwinkeln usw.
Jedenfalls schrieb er mir solch einen Kontrollbericht und schrieb darauf das die Zulässigkeit der Sonderräder und des Fahrwerks, sowie des Abgasstranges nicht nachgewiesen werden konnte, zumal er den Abgasstrang nicht einmal angeschaut hatte also auch nicht den Fächerkrümmer, zudem hatte er sich die BMC Box sehr misstrauisch angeschaut aber diese taucht seltsamerweise nicht auf dem Kontrollbericht auf.
Wie man im Anhang erkennt, soll ich schon bald bei einer Institution meiner Wahl vorfahren, die die angekreuzten Vorgaben erfüllt.
Das Problem ist der Abgasstrang.
Ich habe den Fächerkrümmer von FMS verbaut, darauf folgt ein 200 Zellen Kat von Motorsport Knorr (Keine Zulassung / erfüllt die Abgaswerte bei HU) dann folgt eine Komplettanlage von FSW (Remus)
Mittelschalldämpfer für den 2.2er wohl nicht zugelassen (wobei Ihn schon einige Personen laut Netz eingetragen bekommen haben)
Den Austauschkat verbaute ich da der gesamte Abgasstrang aus Edelstahl sein sollte und nicht den Originalen Kat aus Stahl mit der Durchmesserverjüngung enthalten sollte.
Seit tagen suche ich bereits einen Weg, ohne Probleme durch die Prüfung zu kommen da beruflich aufs Fahrzeug angewiesen, nun suchte ich auch nach einem Originalen Abgasstrang leider ohne Erfolg da Kat immer vergriffen..
Was kann ich nun tun? Die Deadline naht, dass Geld sitzt auch nicht mal eben locker da der Originale Kat alleine schon ja sehr teuer ist.
Was würde geschehen, wenn ich das Fahrzeug mit der jetzigen Auspuffanlage vorführe?
Eine Lösung muss es ja geben, bin ja bestimmt nicht der erste der in solch einer Misere steckt
Besten Gruß Dennis