Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern
Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 18:20
Hallo zusammen,
Ist halt immer so eine Sache.
Das sich nicht „kümmern“ kann auch noch unterschieden werden, in vorsätzlich/verschuldet und krank nicht fähig.
Unterm Strich ist es wie auf hoher See vor Gericht.
Traurig finde ich, dass die Behörde die eintreibt nicht immer unbedingt „objektiv“ berät und handelt.
Also, dass der zum Unterhalt verpflichtende, ziemlich alleine da steht, mit dem Schreiben der Behörden und Ämtern.
Kümmern und sehen, also eine Form von Kontakt, ist aber nochmal was anderes als elterliche Fürsorge...
LG
Christian
Ist halt immer so eine Sache.
Das sich nicht „kümmern“ kann auch noch unterschieden werden, in vorsätzlich/verschuldet und krank nicht fähig.
Unterm Strich ist es wie auf hoher See vor Gericht.
Traurig finde ich, dass die Behörde die eintreibt nicht immer unbedingt „objektiv“ berät und handelt.
Also, dass der zum Unterhalt verpflichtende, ziemlich alleine da steht, mit dem Schreiben der Behörden und Ämtern.
Kümmern und sehen, also eine Form von Kontakt, ist aber nochmal was anderes als elterliche Fürsorge...
LG
Christian