Hallo zusammen,
Ist halt immer so eine Sache.
Das sich nicht „kümmern“ kann auch noch unterschieden werden, in vorsätzlich/verschuldet und krank nicht fähig.
Unterm Strich ist es wie auf hoher See vor Gericht.
Traurig finde ich, dass die Behörde die eintreibt nicht immer unbedingt „objektiv“ berät und handelt.
Also, dass der zum Unterhalt verpflichtende, ziemlich alleine da steht, mit dem Schreiben der Behörden und Ämtern.
Kümmern und sehen, also eine Form von Kontakt, ist aber nochmal was anderes als elterliche Fürsorge...
LG
Christian
Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern
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Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern
Moin,habe ich heute zufällig im Fernsehen gehört:Minister Heil will das Gesetz zur Unterhaltspflicht in sofern abändern,das Angehörige erst bei einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro zur Zahlung verpflichtet werden sollen.So wie ich das Verstanden habe,soll dieses Gesetz schon so gut wie beschlossen sein.MFG Ulf.
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Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern
Mal schauen was kommt. Diese Woche wurde erst definiert, dass man mit 3440€ netto im Monat bereits zu den Reichen gehört:
https://www.focus.de/finanzen/karriere/ ... 22305.html
Und "Reiche" darf man derzeit nicht mit Steuergeschenken unterstützen...
Gruß Jürgen
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Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern
Guten Morgen.
Melde mich, um diesen Thread vorerst zum Abschluss zu bringen: Gestern kam Post vom Sozialamt. Wie zu erwarten, sorgen unsere Unterhaltspflichten und die Hausfinanzierung dafür, das wir erstmal vom Amt aus nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.
Nun hoffe ich das erste Mal auf diese Bundesregierung, das zum 1.1. Gesetz wird, das nicht mehr die angeheirateten Schwiegerkinder zum Elternunterhalt finanziell herangezogen werden können...
Gruß Jürgen
Melde mich, um diesen Thread vorerst zum Abschluss zu bringen: Gestern kam Post vom Sozialamt. Wie zu erwarten, sorgen unsere Unterhaltspflichten und die Hausfinanzierung dafür, das wir erstmal vom Amt aus nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.
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