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Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 14:14
von JR__
Hallo Leute.

Mal wieder eine Frage an Eure Erfahrungen:

Meine Schwiegermutter ist seit kurzem in Pflegeheim. Erwartungsgemäß hat das Sozialamt nicht lange warten lassen, und fordert von meiner Frau nun finanzielle Rechenschaft. Alles in allem bin ich recht entspannt. Meine Frau ist nicht berufstätig, wir haben zwei Kinder und bezahlen noch unser Haus.

Aber was ist ggf. beim Ausfüllen des Briefes / der Erstauskunft vom Sozialamt? Ich möchte hier nicht einen Fehler machen, den man später bereut oder wo man später hinterherläuft um etwas zu korrigieren. Man weiß ja, wie der Staat dem Geld hinterher jagt - aber bei eigenen Verpflichtungen nimmt man die Zeiten dann nicht so genau...

Nebenbei: Wir haben keinen Kontakt mit Schwiegermutter - aber eins ist klar: Verwandtschaft verpflichtet

Danke schon mal im Voraus

Gruß Jürgen

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 14:29
von Freestyler
Beim ausfüllen des Fragebogen vom Sozialamt würde ich mir Hilfe bei einem Anwalt für Sozialrecht (heißt der so ?)holen.Hier hat man schnell mal was falsch ausgefüllt was dann zum eigenen Nachteil ausgelegt wird.

MfG.

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Fr 5. Jul 2019, 16:18
von JR__
Danke.

Habe schon für Montag einen Termin :thumb:

Gruß Jürgen

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 08:46
von smee-again
Hi,

ich lese hier mal mit, weil es uns evtl. auch bald betreffen könnte.

Also halt uns gerne mal auf dem laufenden.

VG
Sebastian

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Do 18. Jul 2019, 09:04
von JR__
Hallo Sebastian.

Mach ich.

Der Anwaltstermin war kurz:
- wir sollen zuerst das Formular selber ausfüllen
- eine Antwort vom Amt ist frühestens in 6 bis 8 Wochen zu erwarten
- die Ämter sollen darauf häufig mehr forden, als gerechtfertigt ist
- sobald ein Anwalt mit Klage droht, wird dann meist Zurückgewichen, da Gerichtskosten gescheut werden

So wie man es von Drückern, Sky/Premiere und anderen "Gaunern" eben kennt :§/

Gruß Jürgen

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 07:51
von Nazbok
hallo Jürgen,

ich habe genau das gleiche Problem gehabt mit meine Schwiegermutter!
Mach dir aber kein Kopf, posting.php?mode=reply&f=65&t=28693 dein Anwalt, normalerweise, wird sich auskennen.

zuerst wird das vermögen der Schwiegermutter durchleuchtet, Rente, Sparbücher, Immobilien usw.
Die Sparbücher werden eingefroren und die Immobilie, unter Umständen, verkauft. Das geht auf die Erbe.
dann wird das Vermögen der leiblichen Kinder durchleuchtet, alle leiblichen Kinder.
Wer von den Kindern mehr verdient wird auch höher belastet.
Auf jedem Fall dürfen die Kinder durch die Belastung NICHT zum Sozialfall werden, d.h. nicht auf irgend eine Art Sozialabhängig werden.
Der ideale Fall ist Hausabzahlung, Frau nicht Berufstätig und zwei Kinder die bis zum Ende des Studiums oder Ausbildungs versorgt werden müssen.
Also die Sprüche das man für die Unterstützung der Eltern und Schwiegereltern den Eigenheim verkaufen muss sind alle Bullshit!

Ich sehe die Situation für dich ziemlich gelassen. posting.php?mode=reply&f=65&t=28693

Grüße aus Franken,
Andrew

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 08:40
von JR__
Hi Andrew.

Da bin ich voll bei Dir - allerdings: Vermögen gibt bei Schwiegermutter keins, gearbeitet hat Sie auch nicht. Wie Du schon richtig schreibst, sieht es gut aus wenn noch Haus finanziert wird, der Partner nicht arbeitet und damit das Gesamteinkommen niedriger ist und Kinder da sind, wofür man selber noch unterhaltspflichtig ist. Das trifft alles bei mir zu.

Die Geschwister meiner Frau haben zwar weit weniger Einkommen, allerdings wohnen sie entweder günstig zur Miete oder haben ihr Heim bereits abbezahlt. Dazu kommt das keiner der Geschwister noch unterhaltspflichtige Kinder haben. Es gibt im Internet einfache Eltern-Unterhaltsrechner. Das ist für einiger der Geschwister echt bitter. Haben mit harter Arbeit wenig Einkommen (Er Hilfsarbeiter, sie Verkäuferin - zusammen bestimmt keine 3.500 netto). Aber ein abbezahltes Haus und erwachsene Kinder mit eigenen Familien. Hier spukt der Rechner einen Unterhaltsanteil von 400€ monatlich aus.

Echt fies, wenn sich die Menschen ihre kleinen Möglichkeiten so am Munde absparen, während andere in Saus und Braus leben und es am Ende nur für eine Mietwohnung reicht. Dort gibt es dann nichts zu holen.

Eigentlich waren wir mit dem Fokus unterwegs, unsere Verpflichtungen vorzeitig zu beenden - aber mit der Erfahrung werde ich keine Sondertilgungen mehr leisten, und ggf. die nächsten Modernisierung mit Verschuldung auf das eigene Haus zu finanzieren, statt vorher anzusparen.

Dazu passt:
Das wird ein "Spaß" wenn die CO2 Steuer kommt. Derzeit wird allen erzählt, dass die ärmeren sogar Geld herausbekommen, bei der großen "Umverteilung". Bei der Rechnung ist aber immer unterstellt, das eine Familie mit mehreren Kindern kein Auto besitzt. Ist ein Fahrzeug nötig, muss aufgrund der Anzahl der Personen etwas her, was mehr CO2 emitiert. Damit wird es für kinderlose im direkten Vergleich günstiger. Dazu kommt: Braucht eine mehrköpfige Familie weniger Heizung und weniger Warmwasser als eine kinderlose? Sicher nicht. Und dann kommt noch der Einkauf: Der Handel wird seine CO2 Steuer auf die Produkte aufschlagen - und wer Personen mit seinen Einkommen versorgen muss, zahlt dann absolut mehr CO2 Steuer. Das wird bitter für die ärmeren und kinderreichen Familien. Aber wir alle haben uns diese Politik per demokratischer Mehrheit genauso ausgesucht.

Gruß Jürgen

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 08:59
von Nazbok
Hallo Jürgen,

auch die Geschwister der Schwiegermutter werden durchleuchtet, solange bei denen möglicherweise was zu holen ist!

Grüße aus Franken,
Andrew

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 09:30
von virtuellerfreund
Nazbok hat geschrieben: Mo 22. Jul 2019, 08:59 Hallo Jürgen,

auch die Geschwister der Schwiegermutter werden durchleuchtet, solange bei denen möglicherweise was zu holen ist!

Grüße aus Franken,
Andrew
Deine Aussage ist falsch !!

Re: Frage zu Unterhaltspflicht bei pflegebedürftigen Eltern

Verfasst: Mo 22. Jul 2019, 10:47
von JR__
Das ist mir auch neu, das Unterhaltspflicht unter Geschwister besteht. Demnach müsste ich für die Pflege meines Bruders aufkommen. Das habe ich bisher noch nicht gehört. Ebenso auch nicht die Unterhaltspflicht zwischen Enkeln und Großeltern.

Anders sieht es bei Adoptionen und Pflege aus. Wenn Großeltern die Enkel aufziehen inkl. Kindergeld zu erhalten, kann ich mir eine Unterhaltspflicht der Enkel gegenüber den Großeltern vorstellen. Habe in dem Zusammenhang gelesen, das eine Unterhaltspflicht von Kindern an Eltern entfallen kann, wenn die Kinder z.B. durch die Eltern vernachlässigt wurden. Aber das wird man sicher erstreiten müssen - und trifft bei uns nicht zu.

Gruß Jürgen