G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Hier können Anleitungen und Hilfestellungen gepostet werden. Wie wird dies oder das ausgebaut usw.
Hesse1971
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

JR__ hat geschrieben: Di 29. Okt 2019, 21:53 Was Hesse meint, ist der Ausschluss des Hängerbetriebs mit 17 Zoll Felgen. Diese Einschränkung wurde in den späteren Baujahren aufgehoben...
So siehts aus.
Ich werde die tage nochmal bei meinem tüv Prüfer vorsprechen, vielleicht kennt er ja ne Lösung.
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ulf.m
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Moin, @ Hesse 1971: Mein Gutachter kann dir nicht helfen, es muss irgendwann ein Facelift gegeben haben, bei den ersten Modellen ist das Fahrwerk nicht dafür ausgelegt (Federweg, Verschränkung ). Du müsstest versuchen von Opel eine Freigabe zu bekommen, evtl. ein "späteres" Fahrwerk einbauen, mit Nachweis, dann könnte es klappen. Wenn mein Gutachter dir das jetzt so eintragen würde, kann er Ärger bekommen, deshalb erst mal abändern. Tut mir leid, das ich dir nicht weiterhelfen kann. MFG Ulf.
Astra F - Cab forever and only.(und natürlich mein Oldie:BMW 2000 CS Bj.: 66)
Hesse1971
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Alles klar,danke trotzdem für die Mühe
Hesse1971
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

so, nachdem ich mit diversen Institutionen gesprochen habe, erst mit der Opel Kundenhotline, dann mit meinem FOH und alle mir nicht helfen konnten, bin ich noch mal zu meinem Prüfer meines Vertrauens gefahren und habe ihn gefragt, was man machen kann um eine AHK in Verbindung mit 17 Zoll rädern fahren zu dürfen und auch eingetragen zu bekommen.
Ich habe mir diverse Gutachten von 17 und 18 Zoll Rädern für meinen Astra durchgelesen, in keinem steht eine Einschränkung in Verbindung mit einer AHK bzw. eine Baujahrbeschränkung drin. Somit könnte ich also die AHK eintragen lassen in Verbindung mit 16 Zoll rädern und danach wieder 17 Zoll aus dem Zubehör, wobei es ja keine Einschränkung gibt.Dazu wird ja auch der Umrüstkatalog nicht benötigt.Also hätte ich dann mein Ziel erreicht, AHK und 17 Zoll bei meinem Baujahr.
Lange Rede, kurzer Sinn, mein Prüfer Trägt mir jetzt meine AHK zusammen mit den 17Zoll Rädern ein, womit ich mein Ziel erreicht habe.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von virtuellerfreund »

Ich fahre 17 Zöller und habe eine AHK
In meinen Papieren steht:
Anhängerkupplung=E100-1219, was immer das auch bedeutet.
Biete:
:pfeil: Automatikmodul Dachschalter für ASTRA G,
Reparatur Dachsteuergerät ASTRA G,
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JR__
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Hi Hesse.

Das sind gute Entwicklungen :prost2:

Wann lässt du das eintragen? Hast du schon eine AHK angebaut? Bin gespannt, habe nur die Sorge dass der Prüfer sich dann nicht mehr an die Absprache erinnern kann :roll:

Irgendwie erwarte ich wieder Probleme.

So wie bei meinem GCab. Mit Homologation hätte alles funktioniert, aber in der Opel Zentrale hat man Monate lang nichts mit der FOH Anfrage gemacht :§/

Ich drück dir die Daumen :thumb:

Gruß Jürgen
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

JR__ hat geschrieben: Do 13. Feb 2020, 18:45 Hi Hesse.

Das sind gute Entwicklungen :prost2:

Wann lässt du das eintragen? Hast du schon eine AHK angebaut? Bin gespannt, habe nur die Sorge dass der Prüfer sich dann nicht mehr an die Absprache erinnern kann :roll:

Irgendwie erwarte ich wieder Probleme.

So wie bei meinem GCab. Mit Homologation hätte alles funktioniert, aber in der Opel Zentrale hat man Monate lang nichts mit der FOH Anfrage gemacht :§/

Ich drück dir die Daumen :thumb:

Gruß Jürgen
Sobald ich sie verbaut habe und das Wetter wieder Sommerreifentauglich ist.
Ich gehe davon aus,das er zu seiner Aussage steht,denn ich nerve ihn schon lange damit,außerdem kam ihm meine Argumentation auch plausibel vor.
Er meinte außerdem, das,seid opel übernommen wurde,auch diverse Datenbanken bei Opel abhanden gekommen sind,hatte er wohl selber schon erlebt.

Sobald ich zeit finde,Knaller ich sie drunter, und wenn ich nur für die Eintragung die Sommerräder aufschnalle.
Hesse1971
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Der Anfang ist gemacht,jetzt noch Sommerräder drauf und dann geht's wohl Rosenmontag zum TÜV
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JR__
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Passt der Auspuff noch unterm Auto? Meine verschiedenen Edelschall - Nachrüst - ESDs bollerten bei Bewegung immer gegen den AHK Halter :no2:

Wie gesagt: Ich bin mal gespannt :thumb:

Gruß Jürgen
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Psst... Da müssten wir etwas modifizieren... Fällt aber nicht auf
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