G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Hier können Anleitungen und Hilfestellungen gepostet werden. Wie wird dies oder das ausgebaut usw.
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Ich würde einfach mal mit vergleichsgutachten argumentieren,in keinem gutachten von irgendwelchen Felgen steht die Einschränkung der Anhängerkupplung. Du könntest also die AHK mit 15 oder 16 Zoll Rädern eintragen lassen und danach auf 17 Zoll umrüsten, dafür wird der Umrüstkatalog nicht benötigt.so habe ich auch argumentiert.
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

so,war heute beim Straßenverkehrsamt, um die AHK nun endgültig in die Papiere eintragen zu lassen.
Und prompt kommt das nächste:Mein Prüfer hat versäumt, die Nullung aus den Bemerkungen zu streichen, nun hab ich oben unter o.1 und o.2 die Anhängelasten stehen und unten in den Bemerkungen steht immer noch "zu o.1 und o.2 Keine"
Also wieder hin zum TÜV.Der prüfer hat seinen Fehler sofort eingesehen und ändert das gutachten dahingehend, außerdem will er mir noch die 8%-Regelung nachtragen, also alles was ich haben wollte...
Langsam kann ich ein Buch darüber schreiben...zum Glück mit Happy End
Benutzeravatar
JR__
ACF IT Fachkraft
Beiträge: 6771
Registriert: Sa 6. Sep 2008, 14:44
Wohnort: Rhein Kreis Neuss
Status: Herr der Kolbenringe
Hat sich bedankt: 237 Mal
Danksagung erhalten: 696 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Oh man,

was eine Lauferei. Schade das es bei Opel so drunter und drüber geht. Die Homologation wäre deutlich günstiger gewesen und alle diese Fragen hätten sich erledigt.

Glückwunsch :prost2:

Gruß Jürgen
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Naja,was lange währt...
Lustigerweise war mein tüv Besuch fast auf den Tag genau 19 Jahre nach der EG Zulassung,wie sie im Brief steht,diese war am 19.2.2001 :D
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

so, um diese Sache mal abzuschließen meinerseits, hier der abschließende Fahrzeugschein mit allen Eintragungen, wie ich sie haben wollte.
Eintragung Anhängerkupplung.jpg
Eintragung Anhängerkupplung.jpg (149.54 KiB) 3347 mal betrachtet
Benutzeravatar
JR__
ACF IT Fachkraft
Beiträge: 6771
Registriert: Sa 6. Sep 2008, 14:44
Wohnort: Rhein Kreis Neuss
Status: Herr der Kolbenringe
Hat sich bedankt: 237 Mal
Danksagung erhalten: 696 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Denke mit dieser Eintragung dürfte Dein Cabrio bezogen auf das Baujahr nun ein Unikat sein :thumb:
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

War auch ein harter Kampf...hier zählen halt die inneren Werte...
Leider würden hier bei einem potentiellen Verkauf die Sache keinen interessieren, weil einem sowas kein Mensch glaubt, der es nicht selber mitgemacht hat.
Benutzeravatar
JR__
ACF IT Fachkraft
Beiträge: 6771
Registriert: Sa 6. Sep 2008, 14:44
Wohnort: Rhein Kreis Neuss
Status: Herr der Kolbenringe
Hat sich bedankt: 237 Mal
Danksagung erhalten: 696 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Schlimmer noch:

Interessent: "Anhängerkupplung? Da wurden wohl häufig schwere Lasten gezogen! Dann ist die Kupplung, Fahrwerk und Lager übermäßig verschlissen - da muss dann noch etwas am Preis gehen.." :no2:

Gruß Jürgen
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
Hesse1971
Auskenner
Beiträge: 198
Registriert: Mo 14. Jul 2014, 19:50
Wohnort: Arnsberg
Status: ACF Supporter 2020
Hat sich bedankt: 7 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

genau so wirds werden...
Benutzeravatar
JR__
ACF IT Fachkraft
Beiträge: 6771
Registriert: Sa 6. Sep 2008, 14:44
Wohnort: Rhein Kreis Neuss
Status: Herr der Kolbenringe
Hat sich bedankt: 237 Mal
Danksagung erhalten: 696 Mal

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Hallo zusammen.

Habe gerade zu einem Autoangebot den Fahrzeugschein zugeschickt bekommen, der mich völlig irritiert:
GCab2001_AHK.jpg
GCab2001_AHK.jpg (111.54 KiB) 2976 mal betrachtet
Bitte achtet auf den Kommentar 22: "Zu 0.1/0.2: Keine" und dann schaut auf 0.1 und 0.2 :ka2:

What? Keine Anhängelast und Anhängelast wurden dann doch eingetragen? Hatte den Verkäufer gefragt, wie es sein kann dass das Cabrio von 2001 eine AHK hat - und ob die AHK eingetragen wurde.

Aber was macht man mit so einem Eintrag? Da scheint die AHK nachträglich nur durch Anhängelast eingetragen worden zu sein - aber der Text unter 22 wurde vergessen zu löschen? Sowas kann im Zweifel nur wieder ärger mit den Behörden geben. Oder was meint Ihr?

Gruß Jürgen
PS: Nicht wundern, ich habe alle Daten zum Fahrzeug und Halter gelöscht. Schließlich ist das nicht mein Fahrzeug...
Meine GCAB Anleitungen unter "Step-by-Step/User helfen User"
z.B."Dachverschluss wechseln","Video zum manuellen Schließen" usw
Antworten

Zurück zu „Step by Step / User helfen User“