G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

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ulf.m
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Moin,
Chapeau, hätte ich nicht gedacht, das das klappt. :thumb: MfG Ulf.
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Hesse1971
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

ulf.m hat geschrieben: Do 20. Feb 2020, 18:29 Moin,
Chapeau, hätte ich nicht gedacht, das das klappt. :thumb: MfG Ulf.
Ich sagte ja, wenns einer macht, dann dieser Prüfer :prost2:
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ulf.m
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Nochmal moin,
war bestimmt ein "älterer " Prüfer, keiner von den jungen vom "grünen Tisch", die nur nach dem handeln, was irgendwo geschrieben steht.
MfG Ulf.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

ist schon einer, der Ahnung von der Sache hat.
Es kamen schon mal welche aus München hierher ins Sauerland ,nur um ein Fahrwerk von ihm eintragen zu lassen, von dem der Hersteller nicht mehr exzistierte...wobei ich nicht sagen will, das er alles einträgt,es muss nur Hand und Fuß haben.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Gutachten.jpg
Gutachten.jpg (82.43 KiB) 3104 mal betrachtet
So sieht das Gutachten bzw. die Eintragung aus.

Edit JR: Ich habe noch Prüfort, Telefonnummer und EMailadresse entfernt. Gruß Jürgen
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JR__
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Sehr gut :prost2:

Habe noch ein paar Daten aus dem Foto gelöscht. Wo hat der TÜV Prüfer die Anhängelasten her? Üblich haben die AHKs in den Papieren einen höheren Wert - meine 1600kg. Oder hat der Prüfer noch die Daten aus dem TÜV Umrüstkatalog dazugenommen?

Gruß Jürgen
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Die Anhängelast steht ja im Umrüstkatalog, die hat er übernommen,maximal kann die AHK 1500kg und 75kg stützlast,liegt vielleicht daran,da sie abnehmbar ist
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Laut Umrüstkatalog das das GCab bis 8% Steigung sogar 1500kg - diese erhöhte Anhängelast unter Auflagen wird aber scheinbar heute gar nicht mehr eingetragen. wichtig ist, dass bei Dir 0.1 und 0.2 gefüllt sind.

Ich bin immer noch neidisch auf Dich. Bei mir haben mich die Ochsen vom TÜV nur mit großen Augen angeschaut...

Denke ich werde es nochmal bei den anderen Prüforganisationen testen. Nach meiner Erfahrung sind die meisten TÜV Prüfer mehr von Eitelkeit und Überheblichkeit aufgrund ihrer "Macht" geprägt. Vielleicht sind die KÜS und DEKRA Leute da entspannter, erfahrender und realistischer - zumindest gibt es da weniger gelaber bei der normalen HU.

Gruß Jürgen
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Von wo kommst du?
Wenn dich der weg ins sauerland nicht scheut,kann ich dir den Kontakt geben zu meinem Prüfer.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Steht ja unter meinen Avatar - Rhein Kreis Neuss. Genauer Rommerskirchen. Von daher ist für mich das Sauerland nicht unerreichbar. aber ich will es erstmal Vorort testen :roll:

Gruß Jürgen
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