G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Hier können Anleitungen und Hilfestellungen gepostet werden. Wie wird dies oder das ausgebaut usw.
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JR__
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G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Hallo Cabriofreunde.

In letzter Zeit werde ich häufiger gefragt, woran man erkennen kann dass man keine Anhängerkupplung anbauen und benutzen darf. Ich kämpfe mich derzeit bei meinen blauen Cabrio gerade durch die Möglichkeiten einer Fahrzeugscheinergänzung. Beim TÜV erhalte ich immer wieder eine Absage. Die Prüfingenieure scheinen heute nicht mehr in der Lage zu einer Einschätzung in der Lage sein - ich vermute, dass es inzwischen am technischen Verständnis fehlt. Kein Wunder nach der Bologna-Reform im Bildungswesen, dann reicht es nur noch zum Verkäufer bei MediaMarkt... :peitsch:

Meine aktuelle Lösung heißt Homologation. Es ist seeeeehr zeitaufwendig bei Opel. Meine erste Anfrage habe ich im Juli bei meinem nächsten Opelhändler gestartet. Das kostete schonmal 50€. Nun habe ich telefonisch die Zusage bekommen, und warte auf das neue Typenschild und die Bescheinigung für die Zulassungsstelle - was wohl auch nochmal 60€ kosten wird.

Wie das ausgeht, werde ich hier noch beschreiben.

Zuerst die Frage: Darf mein GCab einen Anhänger ziehen. Scheinbar sind bei GCabs aus den ersten Baujahren bis Mitte 2002 keine Anhängelasten eingetragen.

Hier schaut man in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter 0.1 und 0.2 - sind hier Werte eingetragen, ist ein Anhängerbetrieb erlaubt. Wenn nicht, sieht es wie in meinem KFZ Schein aus (Siehe 3 rote Kreise):
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Gruß Jürgen
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Nazbok

Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Nazbok »

Hallo Jürgen, :Welcome:

so wie ich verstehe hast du mehrere G-Cabs in der Garage stehen?
Was steht bei denen in der Spalte O1 und O2? :ka:

Wenn es bei Opel keine konstruktive Bauänderung gegeben hat kann man, bei eine vernünftige Abnahmestelle, die Werte von einem Schein in die andere Übertragen lassen. :sun2:
Sogar mit der Kopie eines KFz-Scheins.
Du hast aber auch sicherlich die Fa. Opel in Rüsselsheim deswegen kontaktiert?

https://www.opel.de/tools/kontaktformular.html

Grüße aus Franken, :prost2:
Andrew
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JR__
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Alles probiert. Sogar mit beiden Cabrios hingefahren um zu zeigen das kein Unterschied zu sehen ist. Keine Chance, die können Formulare ausfüllen, aber von Technik scheinen die wenig zu verstehen... :peitsch:

Gruß Jürgen
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

ich stehe vor dem gleichen Problem.
Im Umrüstkatalog bzw. Anhängelastenkatalog von 2004 steht ja drin, das das Cabrio Anhänger ziehen darf mit den Anhängelasten, einzig das Turbo-Coupe darf generell keinen Anhänger ziehen.Was mich eher wundert , das der Z22SE nur 15 und 16" Räder fahren darf mit AHK, und die 17" müssen demnach wieder ausgetragen werden.Ich habe heute meine TÜV Prüfer meines Vertrauens eine Email geschrieben mit meinem Problem und hoffe zeitnah auch eine Antwort.Er ist bekannt für kompetente Sondereintragungen, wobei ich nicht meine, daß er alles einträgt, es sollte schon Hand und Fuß haben.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Moin, ich Poste mal hier, ich hoffe JR ist damit einverstanden. Mein Gutachter hat sich gemeldet, muss ein bisschen weiter ausholen: Bis Ende 2001 musste jede AHK nach Anbau vom Tüv abgenommen und eingetragen werden, dabei wurden die Anhängelasten nach Gutachten gleich mit eingetragen. Deshalb standen bis Ende 2001 nie Anhängelasten im Fahrzeugschein. Ab Anfang 2002 müssen AHK`s nicht mehr eingetragen werden, ABE reicht, deshalb wurden die Anhängelasten vom Werk "Vorgegeben" und im Fahrzeugschein eingetragen. Das heißt im Fall von JR, das bei ihm "Vergessen" wurde bei der Ummeldung die Daten einzutragen. Problem ist folgendes dadurch: Um deine AHK (JR) einzutragen, musst du sie Anbauen, nach Einbauanleitung und dann zum Tüv (oder Dekra, GTÜ, Küs usw.) eintragen lassen. Nachdem ich meinen Gutachter gesagt habe, das das ja schon gemacht wurde und der Tüv sich geweigert hat die AHK einzutragen, kam nur als Antwort:Die haben keine Ahnung. Mein Sachverständiger würde die AHK bei dir eintragen, wenn sie angebaut wäre, du müsstest dann nur mit seinem Gutachten zur Zulassungsstelle, um die AHK in Die Zulassungsbescheinigung 1 eintragen zu lassen. Also baue das Ding an, komme zu mir und mei Gutachter trägt dir die AHK ein. Ich hoffe, das ist in deinem Sinne(@ JR), das ich das hier öffentlich gepostet habe. MFG Ulf.
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von Hesse1971 »

Edit von JR__: Vollzitat gelöscht.

Gilt dies auch, wenn man 17 Zöllner eingetragen hat? Kannst du dich da mal kundig machen? Wo muss man hinkommen zum eintragen?
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JR__
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Hallo Ulf.

Das klingt vielversprechend - und ergibt Sinn. Bei meinem Astra f Kombi musste ich 1999 auch zum TÜV zur Eintragung. Vergessen wurde allerdings nichts. Mein aktuelles Cabrio, wo der Motor raus ist, ist von Juni 2002. Der hat auch keine Anhängelasten eingetragen.

Ich komme gerne auf dein Angebot zurück. Ich hoffe dass es kein Problem ist, wenn es dieses Jahr nichts wird. Wenn nichts schlimmes passiert in der Familie steht kein Besuch in Bremen an :§/

Gruß Jürgen
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Moin, @ Hesse1971:Verstehe dein Problem nicht so ganz, geht hier nur um AHK, nicht um Felgen. :?:
@ JR:Kein Problem, das Gesetz ändert sich bestimmt nicht bis nächstes Jahr :D .MFG Ulf.
PS: Mein Gutachter ist ja in Niedersachsen, nicht in Bremen :D :D :D
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von JR__ »

Was Hesse meint, ist der Ausschluss des Hängerbetriebs mit 17 Zoll Felgen. Diese Einschränkung wurde in den späteren Baujahren aufgehoben...
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Re: G-Cab: Wann darf man keine AHK im Straßenverkehr benutzen? Siehe Fahrzeugschein

Beitrag von ulf.m »

Moin, kann ja mal Nachfragen, aber so wie ich ihn in letzter Zeit genervt habe, weis ich nicht, wie lange er Mitmacht. :D . Habe ihn nämlich in den letzten Wochen genervt wegen eines H - Gutachten, das er mangels Originalität nicht abnehmen wollte. MFG Ulf.
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