Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Allgemeines zum Thema Astra Cabrio, egal ob F, G, H oder Cascada
Maggie_loves_Opel
Auskenner
Beiträge: 247
Registriert: Sa 11. Mai 2019, 04:40
Wohnort: Landsberg am Lech
Status: ACF Supporter 2021
Hat sich bedankt: 3 Mal
Danksagung erhalten: 2 Mal

Re: Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Beitrag von Maggie_loves_Opel »

Von Bundesland zu Bundesland? Heißt das, wenn ich zum Beispiel in Sachsen kontrolliert werde, das die mir mein Auto stilllegen können, obwohl vom TÜV her und der ABE's die Auspuffanlage in Bayern für OK befunden wurde?! :dance2: Herrje, dann lass ich das wirklich bleiben und begnüge mich weiterhin nur mit schicken Endrohren und ansonsten mehr oder weniger rostenden Serienauspuff. Lol
Astra H Twin Top EZ 02/07 gekauft 03/19 mit 93000 km. Cosmo-Ausstattung +jede Menge Krams von Irmscher :dance:
Benutzeravatar
ulf.m
Orakel
Beiträge: 2565
Registriert: Di 26. Mär 2019, 15:25
Wohnort: Hagen im Bremischen
Status: ACF Supporter ´21/´22/´23
Hat sich bedankt: 1186 Mal
Danksagung erhalten: 719 Mal

Re: Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Beitrag von ulf.m »

Moin,ich weis es auch nicht mehr,irgendwie bekommt man immer unterschiedliche Antworten,gehe aber davon aus,das,solange die ABE besteht,keine Probleme auftauchen.Für die ABE müssen die Hersteller ja auch die Gesetze einhalten,dh auch die Lärmwerte.MFG Ulf.PS.:Deutschland deine Gesetze.........!!!!
Astra F - Cab forever and only.(und natürlich mein Oldie:BMW 2000 CS Bj.: 66)
smee-again
Idol
Beiträge: 738
Registriert: Di 1. Nov 2005, 10:47
Wohnort: Köln

Re: Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Beitrag von smee-again »

Hi,

ja beim Thema Auspuffanlage scheiden sich die Geister.

Generell aber ist es wie folgt: Hat der Auspuff oder die Anlage (i.d.R. Mittelschalldämpfer + Endschalldämpfer) eine ABE, so musst du nichts weiter beachten.
Wieso: In der ABE sollte dein Auto (z.B. T98C) mit deinem Motor (z.B. X18XE) eingetragen sein. Ist dies der Fall, so wurde diese Auspuffanlage für dein Auto getestet und abgenommen (i.d.R. von einer Prüfstelle wie TÜV, Dekra, etc.). Mit dieser ABE darfst du überall hinfahren und bekommst in keinem Bundesland ein Problem.

Hat die von dir gewählte Auspuffanlage keine ABE musst du eine Abnahme bei einer Prüfstelle machen. Diese Prüfstelle macht dann eine entsprechende Messung und prüft z.B. wieviel DB die Anlage in einem normierten Abstand zum Auto hat. Die Prüfstelle kennt die entsprechenden Grenzwerte und gibt dir entweder eine Freigabe (welche dann wiederum in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss) oder aber sagt dir das die Anlage wieder ausgebaut werden muss.

Mit einer Freigabe durch die Prüfstelle und Eintragung in die Fahrzeugpapiere darfst du den Wagen auch fahren!

Ohne ABE und ohne eine Eintragung einer Analge ohne ABE erlischt hingegen die Betriebserlaubnis deines KFZ.

Zum Thema Klappenauspuff:
Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.

VG
Sebastian

EDIT: Habe seit einigen Jahren eine komplette Anlage (Mittel- und Endschalldämpfer) von Remus verbaut. Diese Kombi hat eine ABE für mein Auto. In keiner Kontrolle (und ich hatte bereits die eine oder andere) hatte ich damit Probleme. Der Auspuff selbser ist aber auch definitv etwas lauter und dumpfer als die Serienanlage.
Benutzeravatar
ulf.m
Orakel
Beiträge: 2565
Registriert: Di 26. Mär 2019, 15:25
Wohnort: Hagen im Bremischen
Status: ACF Supporter ´21/´22/´23
Hat sich bedankt: 1186 Mal
Danksagung erhalten: 719 Mal

Re: Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Beitrag von ulf.m »

Uff!!Endlich mal eine Aussage mit der man was anfangen kann.Ist ja ungefähr das gleiche,was mir die Polizei erzählt hat.MFG Ulf
Astra F - Cab forever and only.(und natürlich mein Oldie:BMW 2000 CS Bj.: 66)
Benutzeravatar
Opel Joker
Mogul
Beiträge: 880
Registriert: Fr 10. Nov 2006, 14:20
Wohnort: Hennef (Sieg)
Status: ACF Supporter 2021, 2022
Hat sich bedankt: 64 Mal
Danksagung erhalten: 320 Mal

Re: Edelstahlauspuffanlage Gesetze

Beitrag von Opel Joker »

Die Aussage zur Klappenauspuffanlage ist mir noch nicht genau genug ausgeführt... :§/

Er kann und darf schon lauter sein als die Serienanlage, muss aber die Höchstgrenzen in bestimmten Situationen (Last, Vorbeifahrt, Abstand, Winkel, Gang, etc.) laut EU-Verordnung einhalten. Das ist ja der ganze Trick an der Sache. Innerhalb der vorgegebenen "Messsituationen" liegen alle Auspuffanlagen, egal ob klappengesteuert, 3-Zoll, Gruppe A oder Porsche-Werksanlage, entsprechend unterhalb der Grenzwerte; sollten sie zumindest um "legal" zu sein. Kommt man jedoch aus dem vorgegebenen Messfenster raus, "dürfen" sie theoretisch lauter sein. Serienanlagen sind das eben nicht, der "Sportauspuff" nutzt diesen Spielraum jedoch aus und ist deshalb lauter.

Übrigens ist die Höchstgrenze auch abhängig von der Fahrzeugleistung, ein 45PS Bolide darf also nicht so laut sein wie z.B. ein 200PS oder gar ein 500PS Fahrzeug.
Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Thema Cabrio“