Muss man trotz ABE für Felgen zum TÜV?
Verfasst: Do 2. Apr 2015, 13:56
Ich habe hier noch alte Felgen mit 185/60/14er Breifung rumliegen und meine (fast) Schwiegermutter fährt einen Astra F CC, bei dem 185/60/14er Reifen zulässig sind.
Zu den Felgen besitze ich eine ABE und ein Teilegutachten, in denen der Astra CC aufgeführt ist.
Laut Teilegutachten muss ich zum TÜV, in der ABE wird aber davon nichts erwähnt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass das Fahrwerk und die Bremsen nicht verändert worden sein dürfen (= ist nicht der Fall).
Gehe ich recht der Annahme, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis den TÜV-Besuch erspart? Zumindest war ich bisher der Meinung, dass dem so sein müsste. ?(
Ich hatte die Felgen nie eintragen lassen und wenn ich neu TÜV gemacht habe, hat nie einer nach den Felgen gefragt.
Zu den Felgen besitze ich eine ABE und ein Teilegutachten, in denen der Astra CC aufgeführt ist.
Laut Teilegutachten muss ich zum TÜV, in der ABE wird aber davon nichts erwähnt. Es wird nur darauf hingewiesen, dass das Fahrwerk und die Bremsen nicht verändert worden sein dürfen (= ist nicht der Fall).
Gehe ich recht der Annahme, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis den TÜV-Besuch erspart? Zumindest war ich bisher der Meinung, dass dem so sein müsste. ?(
Ich hatte die Felgen nie eintragen lassen und wenn ich neu TÜV gemacht habe, hat nie einer nach den Felgen gefragt.