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Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 22:14
von Osirus
@Hesse
Die wurden dann bestimmt als Einzelabnahme über Tragfähigkeit und Vergleichsgutachten eingetragen.

@JR
Der Umrüstkatalog dürfte bei Zubehörteilen keine Rolle spielen.
Ich würde davon ausgehen, dass du das mit entsprechendem Gutachten für AHK und Zubehörfelgen ohne Probleme eingetragen bekommst.
Unter Umständen hat die AHK sogar eine EG-Betriebserlaubnis und könnte ohne Eintragung genutzt werden, falls im Fahrzeugschein Anhängelast usw. angegeben ist (da gab's bei dir ein Problem?)

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 06:33
von JR__
Osirus hat geschrieben: Do 9. Jan 2020, 22:14 Unter Umständen hat die AHK sogar eine EG-Betriebserlaubnis und könnte ohne Eintragung genutzt werden, falls im Fahrzeugschein Anhängelast usw. angegeben ist (da gab's bei dir ein Problem?)
Genau, die erste GCabs haben die Anhängelast genullt / gestrichen. Ich weiß nur von Ende der 90er, wo man AHKs eintragen lassen musste anhand eines TÜV Gutachtens. Wenn es sowas noch gibt, sollte es vielleicht gehen.

Mal sehen...

Gruß Jürgen

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 13:56
von Oktain
Moin,

wenn ich das lese bin aber froh, dass einer der Vorbesitzer sich viele Mühe gegeben hat.
Bei meiner "90 years edition" sind 17" bereits Standart.
Weiter eingetragen sind eine AHK, ein Gewindefahrwerk und 18".
Als Einschränkung steht im Schein: Kein Schneekettenbetrieb bei 18" erlaubt. :dance:

Die Rennleitung hat mich letzten Sommer angehalten. 18", Tieferlegung und Anhänger. Alles gut!
10,-€ musste ich allerdings abdrücken da ich keine Papiere für den Hänger dabei hatte. :no:

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 14:20
von ulf.m
Moin, @ Oktain: Ist deiner ein Modelljahr 2001? Dann wäre eine Fahrzeugscheinkopie (ohne persönliche Daten hier gepostet)ja vielleicht eine Hilfe für JR und Hesse 1971, könnten mit der Kopie ja zum Tüv fahren, um einen Beweis zu haben, das es das bereits gibt. Ist nur ein Vorschlag. MFG Ulf.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 14:29
von Oktain
Moin Ulf,

meiner ist BJ 2003. Welches die Unterschiede zum MJ 2001 sind kann ich nicht beantworten. Aber das es bei ein und demselben Fahrzeug zu solch gravierenden Unterschieden kommt fällt für mich in die Kategorie "Typisch deutsch".

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 14:32
von JR__
ulf.m hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 14:20 Moin, @ Oktain: Ist deiner ein Modelljahr 2001?
Hallo Ulf.

Danke für Deine Unterstützung. Aber die "90 Jahre Bertone" Edition wurde laut Opel-Infos.de von 12/02 bis 06/03 gebaut. Damit ist das ein Modell 2003 - und eh Save wegen 17 Zoll und AHK. Hesse und ich liegen vor einer bestimmten VIN im Laufe des Modelljahrs 2002 :no2:

Gruß Jürgen

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 19:53
von tilly
Auf dem Datenaufkleber im rechten Türrahmen von meinem Corsa D ist keine Anhängelast eingetragen.
Das hatte ich natürlich beim Kauf nicht beachtet.
Opel angeschrieben, Dekra und TÜV gefragt -> keine Chance das ich ein AHK an meinem Corsa legal betreiben darf egal ob die EG Genehmigung für die AHK vorhanden ist oder nicht.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 23:08
von JR__
Boah, ich kann nicht soviel essen wie ich kotzen muss - diese unbegründete Willkür bei solchen Zulassungsfragen. Was machen bloß die ganzen Paragraphenreiter wenn die Gretas uns allen den motorisierten Individualverkehr ausgetrieben haben...

Bei Veränderungen von Auspuff, Rädern, Fahrwerk, Bremsen und Lenkung habe ich noch Verständnis, aber die Freigabe von Anhängerkupplungen können heutige Prüfingenieure nicht mehr abnehmen - selbst wenn die Unterlagen alle Daten mitbringen.

Wir leben echt nur noch in Dummland...

Alles ein Verdienst der EU, besonders die Bologna Reform im Hochschulsystem. echt frustrierend...
Gruß Jürgen