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Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Fr 27. Dez 2019, 19:03
von Osirus
Die Fahrgestellnummer ist entscheident:
10. Stelle 1 = 2001er mit besagtem "Problem" bei der Eintragung
10. Stelle 2 = 2002er (unproblematisch)

(Erstzulassung ist unerheblich, kann ja auch nen Modelljahr 2001 sein, das nach der Herstellung erst verspätet zugelassen wurde (Showroomfahrzeug o.Ä.)).
Andi306 hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 11:20 Die anderen Spurstangen und Radhausplasten werde ich mir vorsichtshalber mal besorgen und verbauen.
Würde ich nur machen, wenn das Vergleichsgutachten es fordert.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 09:05
von JR__
Osirus hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 19:03 Die Fahrgestellnummer ist entscheident:
10. Stelle 1 = 2001er mit besagtem "Problem" bei der Eintragung
10. Stelle 2 = 2002er (unproblematisch)
Guten Morgen Osirus.

Ist das wirklich so? Habe nochmal den TÜV Umrüstkatalog heraus gekramt - und frustriert festgestellt, das ich auf meinem Cabrio wohl nicht die org. 17 Zoll Felgen fahren darf:
GCAB-17Zoll_Freigabe.jpg
GCAB-17Zoll_Freigabe.jpg (73.57 KiB) 5478 mal betrachtet
Zusätzlich zum Modelljahr (also 10. Stelle der VIN) entscheidet auch noch eine ganz bestimmte Fahrgestellnummer :no2:

Laut dem Umrüstkatalog dürfen nur GCabs ab der Fahrgestellnummer W0L0TGF672B008525 mit 17 Zoll Felgen betrieben werden. Mein Nocturnoblauer beginnt aber mit W0L0TGF672B001... :flame: :peitsch:

Gruß Jürgen

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 10:01
von ulf.m
Moin, das ist doch Murks. Was denn nun? In den ersten Spalten steht, das die Umrüstung nicht erlaubt ist. Bei der AHK steht aber, JA, nur bei Verwendung von 17 Zoll Reifen nicht. Demzufolge müsstest du die 17 Zoll Felgen doch eingetragen kriegen, oder lese ich das falsch? Deutschland und seine Bestimmungen...MFG Ulf.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 10:19
von JR__
Hi Ulf.

Eigentlich ist die Liste gut zu verstehen (nur lesen-verstehen, nicht der Sinn dahinter)...

In der oberen Hälfte (bis W0L0TGF672B008524) gilt:
Keine 17 Zoll! AHK ja, aber ohne 17 Zoll (mit der AHK kämpfe ich ja noch, weil die TÜV Prüfer diese AHK Eintragung auch nicht mehr vom Sachverstand folgen können)... Beim Turbo darf überhaupt keine AHK bis zu der VIN betrieben werden :roll:

In der unteren Hälfte (ab W0L0TGF672B008525) gilt:
17 Zoll mit besagter Felgen/Reifen Kombi und nach Anpassung der Lenkung - außer 1,6l Motor. AHK ja, auch bei 17 Zoll Bereifung - und auch AHK beim Turbo erlaubt :ka:

Gruß Jürgen

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 11:00
von Opel Joker
Laut meinem TÜV Prüfer wäre es kein Problem die Originalen 17" Opel Felgen auch bei den früheren Modelljahren einzutragen. Es läuft dann aber eben nicht mehr über eine "normale Eintragung" mit dem Umrüstkatalog als Gutachten, sondern als Einzelabnahme (er hat mir auch die § genannt, aber auf dem Ohr bin ich taub...). Er würde den Umrüstkatalog lediglich als Grundlage nehmen, dass die Felgen selbst geprüft und für das Modell ausreichend dimensioniert sind (Traglast). Bei der Lenkeinschlagsbegrenzung und den geänderten Radhausschalen empfiehlt er zwar die Umrüstung, fordert sie aber nicht zwingend ein. Wenn bei der Verschränkung (also diagonal voll eingefedert) alles freigängig ist, kann er darauf verzichten...

Übrigens betrifft das Ganze auch das Coupe, nicht jedoch Caravan, Limousine und CC??? Das verstehe mal einer... :no2:

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 16:32
von Osirus
JR__ hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 09:05
Osirus hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 19:03 Die Fahrgestellnummer ist entscheident:
10. Stelle 1 = 2001er mit besagtem "Problem" bei der Eintragung
10. Stelle 2 = 2002er (unproblematisch)
Ist das wirklich so?
Die Infos aus dem Umrüstkatalog sind maßgeblich, hatte den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf.
Offenbar sind auch ein Teil der 2002er von diesen Einschränkungen betroffen.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 19:57
von Hesse1971
Opel Joker hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 11:00 Laut meinem TÜV Prüfer wäre es kein Problem die Originalen 17" Opel Felgen auch bei den früheren Modelljahren einzutragen. Es läuft dann aber eben nicht mehr über eine "normale Eintragung" mit dem Umrüstkatalog als Gutachten, sondern als Einzelabnahme (er hat mir auch die § genannt, aber auf dem Ohr bin ich taub...). Er würde den Umrüstkatalog lediglich als Grundlage nehmen, dass die Felgen selbst geprüft und für das Modell ausreichend dimensioniert sind (Traglast). Bei der Lenkeinschlagsbegrenzung und den geänderten Radhausschalen empfiehlt er zwar die Umrüstung, fordert sie aber nicht zwingend ein. Wenn bei der Verschränkung (also diagonal voll eingefedert) alles freigängig ist, kann er darauf verzichten...

Übrigens betrifft das Ganze auch das Coupe, nicht jedoch Caravan, Limousine und CC??? Das verstehe mal einer... :no2:
Ich habe ein Cabrio - bis VIN, und habe 17" eingetragen, wie auch immer, weil vom Vorbesitzer, es funktioniert also, nur mit der Ahk bin ich noch nicht weiter.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 23:18
von Osirus
Irgendwelche 17" oder die original Opel 7x17 ET47?
Zubehörfelgen sind grundsätzlich kein Problem, da gibt es diese Einschränkungen mit dern VIN i.d.R. nicht.

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 08:36
von JR__
Osirus hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 23:18 Irgendwelche 17" oder die original Opel 7x17 ET47?
Zubehörfelgen sind grundsätzlich kein Problem, da gibt es diese Einschränkungen mit dern VIN i.d.R. nicht.
Hi Osirus.

Du wirst sicher auch nicht alles wissen - aber ich hänge mich mal an Hesses Aussage dran:

"Irgendwelche" 17 Zoll Felgen eintragen lassen, ist kein Problem - die haben ein eigenes VIN unabhängiges TÜV Gutachten. Aber wie steht es mit der Abhängigkeit im Umrüstkatalog? Da steht: "Anhängezugvorrichtung: Ja, aber nicht in Verbindung mit 17" Reifen"

Mein Plan ist es mit AHK und "irgendwelchen" 17 Zoll Räder zu einem empfohlenen TÜV Prüfer zwecks Eintragung zu fahren. Dazu muss ich die TÜV Gutachten für AHK und Felgen vorlegen - schaut der Prüfer noch nach diesem Ausschluss aus dem Umrüstkatalog?

Gruß Jürgen

Re: Unterschiede MJ2001 zu späteren Baujahren

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 17:17
von Hesse1971
Osirus hat geschrieben: Mi 8. Jan 2020, 23:18 Irgendwelche 17" oder die original Opel 7x17 ET47?
Zubehörfelgen sind grundsätzlich kein Problem, da gibt es diese Einschränkungen mit dern VIN i.d.R. nicht.
Ich habe opc Felgen von corsa D eingetragen