Stimmt nicht!Original von Martin_Fry
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor wenn der Reparaturwert,
den Restwert übersteigt )
Streiche Restwert, setze Zeit-/ Wiederbeschaffungswert und das stimmt.
Die Versicherungen zahlen sogar Reperaturkosten bis 130% Wiederbeschaffungswert.
Sprich wenn das gleiche Auto 10.000€ kosten würde, dann zahlt die Versicherung bis zu 13.000€ für die Instandsetzung!