China-Rückleuchten *Verkauf der Restbestände*

Allgemeine Fragen und Antworten zum Astra F Cabrio
Gast

Beitrag von Gast »

was kostet son satz rückleuhten ??
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schwenie
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Beitrag von schwenie »

hast ne pn
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schwenie
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Beitrag von schwenie »

Es gibt schlechte Nachrichten.
Mein Händler in Fern-Ost hat auf mein Ultimatum samt Rechnung nicht reagiert und ich bin nun Gezwungen einen Anwalt einzuschalten um an mein und damit auch euer Geld ran zu kommen.

Aber es gibt auch eine Gute nachricht.
ich habe einen neuen verkäufer aufgetan der mir die Fehlden Leuchten verkaufen kann.

Dies geht aber erst wenn ich das Geld von Händler 1 zurück habe. Ist ja Logisch.

Ich bitte noch um Geduld ;(
Mister L

Beitrag von Mister L »

Echt blöd gelaufen...aber ich werde mich in Geduld üben... :(
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schwenie
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Beitrag von schwenie »

Hallo Allerseits,

Ich habe gestern ein Ausführliches Gespräch mit einem anwalt meiner Rechtschutz Gehabt. Und was soll ich sagen, so gut sieht es nicht aus.
Werde mal versuchen euch den Sachverhalt näher zu bringen.

Der Anwalt geht zunächst davon aus, was natürlich auch so sein wird, das es sich um Chinesisches Vertragsrecht Handeln wird.
Daher ist das Geld erstmal weg. Ich müsste mir also jetzt einen Anwalt in China suchen der dann wiederrum die Firma wo wir bestellt haben zunächst auf ersatzlieferung und später auf Rückzahlung der summe verklagt.
Vorher wird der Verkäufer wohl nicht reagieren.
Er wird sich wohl denken: " Er hat bezahlt, ich habe geliefert. Soll er erstmal kommen"

Klingt ja logisch. Wäre ja hier in Deutschland wohl nicht anders.

Aber er hatte eine idee nach der man vorgehen könnte.
Der Anwalt meinte ich solle mich doch erstmal an die Deutsche Botschaft wenden um dort mal zu klären ob man mir weiterhelfen kann/will.
Die könnten mir dann eventuell einen anwalt zur seite stellen der dann mal einen Brief nach Chinesischem recht versendet. Dieser würde natürlich was kosten. Diese kosten lägen wohl zwischen 100€ und 500€ wobei das auch erstmal geklärt werden müsste und die Preise auch nur geschätzt wären.

Da es sich aber im Internationalen Handel Handelt, wird meine Rechtschutz diese Kosten, und auch die Kosten einer Möglichen klage nicht übernehmen.
Soll heißen -> Geld Futsch!

Daher möchte ich das jetzt mit euch besprechen was nun geschen soll.

Variante 1:
Wollen wir das versuchen und dann alle kosten teilen

oder

Variante2:
Wollen wir bei einem neuen Händler die fehlende menge neu Bestellen

Wobei diese Kosten auch wieder auf jeden umgelegt werden müssten.
Welche kosten das im Einzelnen wären würde ich euch dann zu einem gegebenem Zeitpunkt mitteilen. Aber ich würde jetzt mal sagen das wir uns mit Variante 2 Bestimmt Billiger stehen würden


Die in Letzter zeit eingegangen Neubestellungen sind davon nicht betroffen
Mister L

Beitrag von Mister L »

Die 2. Variante ist mit Sicherheit die günstigere Altenative, keine Frage...

Wie wäre das denn mit Midestbestellmenge und ist es wieder ein kompletter Satz, oder nur die fehlende Seite?

In welchem Eurobereich bewegen wir uns?


Wenn mal einer Urlaub in China macht kann er ja bei dem Händler ja mal die Möbel mit nem Migränestäbchen graderücken... :D
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schwenie
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Beitrag von schwenie »

Es würde sich nur um die Fehlenden teile Handeln.

Eine Mindestbestellmenge gäbe es nicht da ich das ganze bei dem Händler über eine Musterbestellung laufen lassen könnte

Zu den Preisen kann ich noch nichts genaues sagen aber nen fuffi wird bestimmt weil die menge recht klein ist
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schwenie
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Beitrag von schwenie »

keine weiteren meldungen?
Gast

Beitrag von Gast »

Ach das ist dein Ar....Loch dieser Typ im fern Ost.
Wieviel Kohle ist denn dann jetzt insgesamt futsch?
@ the Commander
Sorry das ich mich schon länger nicht mehr gemeldet habe und dir die Bilder noch nicht geschickt habe, aber durch die neue Ausbildung bin ich nur auf Tour und kaum zuhause. Wenn ich dann mal zu Hause bin vergess ich es andauernd?
Gast

Beitrag von Gast »

na wäre mit beiden Varianten einverstanden.

ganz abstrakt betrachtet fände ich Variante 1 zwar besser, damit viell. der unseriöse Typ eins vor den Latz kriegt; China will ja als "Marktwirtschaft" derzeit anerkannt werden, viell. wären die Chancen ganz gut.
Da es aber auch um Schwenies Zeit und Nerven geht und so n Rechtstreit ne zeit- und arbeitsaufwendige Sache ist, denke ich dass Variante 2 die bessere wäre.

LG georg
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